Hinweis: lt. der
Thermopal-Homepage sollen
wenig oder
keine(?)
Bahnschwellen zum Einsatz kommen, aber die teerölimprägnierten
Althözer gibt es nicht nur in Form von Bahnschwellen...
Die Altholzkategorie IV hat noch einige Schmankel mehr:
"mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen,
Leitungsmasten, Hopfen-stangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz,
das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I,
A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz"
Pfleiderer/Infrastrukturtechnik/track systems: "Bahnschwellen bilden seit Jahrzehnten das Fundament unserer Mobilität. Unsere bedarfsgerechten Systeme vom Grünen Gleis bis zur Festen Fahrbahn bieten für jede Fahrbahnanforderung die optimale Lösung."
Viel Umweltämter, ja sogar die Polizei warnt: (Quelle: Umweltamt Duisburg) > > > >
Hände weg von alten Bahnschwellen (an Privatpersonen
gerichtet)
Alte Bahnschwellen stellen vor allem aufgrund ihrer Haltbarkeit ein beliebtes
Baumaterial dar. Doch die nahezu unbegrenzte Haltbarkeit hat ihren Preis,
denn die verwendeten Holzschutzmittel enthalten Teeröl, sind Krebs erregend
und heute nicht mehr zulässig. Auch Bahnschwellen oder Leitungsmasten,
die früher mit solchen Holzschutzmitteln behandelt wurden, unterliegen
heute strengen Beschränkungen. So ist die Verwendung im privaten
Bereich schon seit 10 Jahren verboten. Auch wer dieses Material an
Privatpersonen abgibt, macht sich strafbar. Trotzdem werden immer noch aus
Unkenntnis über das Verbot und die Gefahr alte Bahnschwellen z.B. zur
Gartengestaltung eingesetzt. Noch nach vielen Jahren schwitzen
diese Stoffe aus den Hölzern aus und belasten die Umwelt. Im gewerblichen
Bereich ist die Nutzung alter Bahnschwellen und Leitungsmasten unter bestimmten
Voraussetzungen nur noch als solche gestattet. D. h., Bahnschwellen dürfen
auch nur als Bahnschwellen wieder eingebaut werden. Was passiert aber mit
den Bahnschwellen, die schon irgendwo eingebaut sind? Ein generelles
Sanierungsgebot hierfür hat der Gesetzgeber nicht aufgestellt.
D. h., diese Bahnschwellen dürfen in der Regel in ihrem jetzigen Zustand
eingebaut bleiben, es sei denn es sprechen zwingende Gründe, wie z.B.
der Einbau in Trinkwasserschutzzonen oder auf Kinderspielplätzen dagegen.
Es dürfen aber keine Veränderungen (z.B. Bohren, Sägen usw.)
an ihnen vorgenommen werden. Denn es heißt auch hier: Hände weg!
Vor allem an nachträglichen Schnittstellen ist jeglicher Hautkontakt
zu vermeiden, da die Aufnahme der Giftstoffe über die Haut erfolgt.
Daher empfiehlt das Amt für kommunalen Umweltschutz bereits eingebaute
Bahnschwellen gegen andere Materialen auszutauschen. Wer seine Bahnschwellen
los werden möchte, darf diese auf keinen Fall verbrennen. Die Entsorgung
hat nur in dafür genehmigte Anlagen erfolgen.
Zitat CDU Malsch
: Meinung von Umweltexperten Die teerölhaltigen
Holzschutzmittel der Eisenbahnschwellen enthalten sehr viel PCP, das
inzwischen verboten ist. ... Ob eine Gesundheitsgefährdung durch
Berühren und einatmen gegeben ist, hängt vor allem vom Alter der
Schwellen ab. Sehr alte Schwellen geben relativ wenig giftige Stoffe ab.
Die Gefahr der Vergiftung des Bodens und einer Schädigung der Pflanzen
ist immer gegeben. Deshalb sollten die Schwellen nicht im Blumen- und
Gemüsegarten verwendet werden - schon gar nicht dort, wo Kinder spielen.
Auch Unkraut, das an den Schwellen wächst und auf dem Kompst landet,
belastet später den Boden. Unser Rat: die Schwellen zu entfernen, als
Sondermüll auf die Deponie fahren lassen. Das Erdreich im Umkreis von
1 m auszuheben und durch neue Erde zu ersetzen. Die alte Erde gehört
auf die Sondermülldeponie. PCP = Pentachlorphenol
Nach der Teerölverordnung vom 28. Mai 1991 ist die Verwendung von
imprägnierten Eisenbahnschwellen im privaten Bereich, beispielsweise
als Umzäunung von Gärten, verboten. Und dies aus gutem Grund:
Teeröle enthalten polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK). Einige
Substanzen dieser Verbindungsklasse wie das Benzo(a)pyren gehören zu
den stärksten der bisher bekannten organischen
Krebsauslösern. sie werden für den Haut- und Lungenkrebs beim
Menschen verantwortlich gemacht. Es ist zu befürchten, dass vor alem
an heißen Sommertagen die Teeröle im Innern der alten Bahn- schwellen
an die Oberfläche treten. Außerdem ist nicht auszuschließen,
dass die Schwellen mit Resten von Unkrautvernichtungsmitteln belastet
sind. Die Bundesbahn hatte ihre Schienenwege jahrelang mit 2,3,5-T gespritzt,
das als Verunreinigung das berüchtigte Seveso-Dioxin enthielt.
Teerölimprägnierte Hölzer müssen als Sondermüll
entsorgt werden. Ihre Verbrennung im privaten Ofen ist verboten, da die
Entstehung von Dioxinen zu erwarten ist.
Fazit: Verantwortungs- und umweltbewusste Menschen entsorgen solche
Schwellen als Sondermüll!
Anderes Zitat Nieders. Umweltmin.: um Schutz gegen Nässe, Fäulnis und Kleintierbefall sind in der Vergangenheit Bahnschwellen aus Holz mit sogenannten Teerölen (Kreosoten) behandelt worden. Bei den Kreosoten handelt es sich um ein Gemisch von giftigen polycylischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (paH), von denen insbesondere das benz(o)-a-pyren auch krebserzeugend wirkt.
Kleine Rechnung
Eine Bahnschwelle (80 kg) enthält bis zu 10 kg Teeröl
(CH)
12,5 %. Wenn 10 % der Altholzes Bahnschwellen sind, dann werden
200.000t*0,1*0,125 = 2500t Teeröl pro Jahr verbrannt (Hinweis:
das kleine t sind TONNEN)
hier meine eMail-Adr: Hans-Martin.Hanisch@t-online.de Impressum/Hinweis/V.i.S.d.P./§§ Stand: 26.2.2003